
Absolutes Feuerverbot!
Im Wald und in Waldesnähe (200m).
Seit dem 27.07.2022 gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer und Feuerwerk im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald. Das bedeutet für Sie:
- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Feuerwerk entzünden
- im ganzen Kanton: Keine Himmelslaternen steigen lassen
Seien Sie bitte auch bei genügend Abstand zum Wald, bei Ihnen im Garten oder auf öffentlichen Plätzen sehr vorsichtig: Vulkane sollten Sie zum Beispiel nicht in der Nähe von Bäumen entzünden und Feuerwerk nicht an Bäumen festmachen.
Die nächsten Lagebeurteilung erfolgt am 2. August. Alle Infos zur Trockenheit und zur Waldbrandgefahr gibt es jeweils unter: www.sg.ch/trockenheit