
Feuerwehr
Die Bevölkerung der Stadt St.Gallen und der angrenzenden Vertragsgemeinden geniesst einen optimalen Schutz dank der örtlichen Feuerwehrorganisation. Die Feuerwehr St.Gallen leistet unverzüglich Hilfe bei:
- Brandfällen
- Explosionen
- Menschenrettungen aller Art (z.B. Autounfälle, Liftunfälle etc.)
- Unterstützung des Rettungsdienstes 144
- Tierrettungen (von Bienenvölkern bis zum Stier)
- Technische Hilfeleistungen (z.B. Fahrzeugbergungen, Wasserwehreinsätze etc.)
- Elementarereignisse (z.B. Sturm, Hagel, Wasser, Erdrutsch, Folgen von Schneelast)
- Ölunfällen
- Chemieunfällen (im zugewiesenen Stützpunktgebiet)
- Erden von Bahnanlagen
Nachbarschaftliche Hilfe erfolgt aufgrund eines Aufgebotes durch eine Nachbarfeuerwehr. Ab Alarmstufe 1 der Vertragsgemeinden rückt die gemeinsam beschaffte Autodrehleiter (ADL) oder Hubrettungsbühne (HRB) direkt zum jeweiligen Schadenplatz aus.
Einsatzgebiete
Die Feuerwehr St.Gallen leistet den Ersteinsatz bei einem Brand für die Gemeinden St.Gallen und Untereggen, total für über 70'000 Einwohner.

Die Feuerwehr St.Gallen ist Chemiewehrstützpunkt für die Gemeinden St.Gallen, Gossau-Arnegg, Waldkirch, Gaiserwald, Wittenbach, Häggenschwil, Muolen, Berg, Mörschwil, Goldach, Tübach, Steinach, Niederhelfenschwil, Niederbüren, Flawil, Degersheim, Oberuzwil, Oberbüren, Lütisburg, Kirchberg, Jonschwil, Uzwil, Zuzwil, Wil, Andwil, Untereggen, Berneck, Au, Rheineck, Rorschacherberg, Rorschach und den westlichen Teil der Kantone Appenzell.

Die Feuerwehr St.Gallen leistet die Strassenrettung auf der A1 in Fahrtrichtung Zürich vom Autobahnanschluss Neudorf bis Gossau und in Fahrtrichtung Rheineck von Winkeln bis Meggenhus.

Die Feuerwehr St.Gallen leistet den Ersteinsatz mit der Autodrehleiter oder der Hubrettungsbühne für die Gemeinden St.Gallen, Untereggen, Mörschwil, Gaiserwald, Wittenbach, Berg, Steinach und Häggenschwil.

Die Feuerwehr St.Gallen ist das Blachendepot für den nördlichen Teil des Kantons St.Gallen.

Die Feuerwehr St.Gallen ist Standort der Wärmebildkamera für die Gemeinden Gossau bis Rheineck.
Verhalten im Brandfall
Sofort über Tel. 118 Feuerwehr alarmieren, danach Personen in Sicherheit bringen und Mitbewohner warnen. Löschversuche nur, sofern keine Eigengefährdung besteht. Ansonsten, sofern noch möglich, Türen sowie Fenster schliessen und Raum/Wohnung/Haus verlassen. Rettungsdienste einweisen.
Weitere Informationen
- Swissfire - Schweizerischer Feuerwehrverband neues Fenster
- GVSG - Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen neues Fenster
- VKG - Beratungsstelle für Brandverhütung neues Fenster
- Gesetz über den Feuerschutz (FSG) neues Fenster
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz neues Fenster
- Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen (Feuerwehr Koordination Schweiz FKS) neues Fenster
- Brandschutzvorschriften (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF) neues Fenster