
Beteiligung der Stadt St. Gallen an der Sammelklage gegen das europäische LKW-Kartell
Von 1997 bis 2011 kam es zwischen sechs führenden europäischen LKW-Herstellern zu illegalen Preisabsprachen und damit zu einem Verstoss gegen das EU-Kartellverbot. Zu den durch dieses Kartell berührten Kunden gehört auch die Stadt St.Gallen, wobei aktuell 26 Fahrzeuge potenziell betroffen sind. Der Stadtrat der Stadt St.Gallen hat entschieden, sich an einer Sammelklage gegen das europäische LKW-Kartell zu beteiligen. Dieses Rechtsmittel bezweckt, von den erwähnten Lastwagenunternehmen Schadenersatz für die mutmasslich überteuerten Lastwagenverkäufe zu verlangen. Die Finanzierung der Prozesskosten erfolgt durch eine Firma aus den USA, die gegründet wurde, um Schadenersatz für die Betroffenen des LKW-Kartells durchzusetzen. Eine auf das komplexe Rechtsgebiet Kartellrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München vertritt die Ansprüche der amerikanischen Firma vor Gericht. Die internationale Gesellschaft für Verbraucherrechte prüft und koordiniert die Schadenersatzansprüche der durch das Kartell Geschädigten. Durch die externe Beauftragung trägt die Stadt St.Gallen kein finanzielles Risiko bei gleichzeitig kleinem Aufwand und sie verfügt über die Möglichkeit, nach Abzug einer Provision für die Prozesskostenfinanzierung Schadenersatz zu erhalten.
-Felix Hochstrasser / Recht und Legistik Stadt St.Gallen-